13 December 2021
Betrifft die Erbsünde den Wesenskern, die Substanz des Menschen und vernichtet seine Gottesebenbildlichkeit, oder bleibt sie letztlich doch etwas Äußerliches, ein Akzidens, das dem Menschen die Fähigkeit belässt, an seiner eigenen Rechtfertigung mitzuwirken?
Diese Frage steht im Zentrum des sogenannten Erbsündenstreits, der sich in der Folge der Weimarer Disputation von 1560 zwischen Matthias Flacius Illyricus und Victorin Strigel entspann. Mit der Veröffentlichung des Erbsündentraktats von Flacius im Rahmen seines Lehrbuchs „Clavis scripturae“ 1567 weitete sich die Diskussion zu einem heftigen Streit unter einst gleichgesinnten lutherischen Theologen aus, der zahlreiche Flugschriften hervorbrachte, bis in die Gemeinden hinein ausstrahlte und teilweise handgreiflich ausgetragen wurde. Auch die Konkordienformel von 1577 konnte den Streit nicht gänzlich beilegen, insbesondere in Österreich bestanden Gemeinden fort, die an der radikalen Erbsündenlehre des Flacius noch länger festhielten.
Hans-Otto Schneider (Hg.)
Controversia et Confessio. Theologische Kontroversen 1548–1577/80 – Band 006